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Tischlerhandwerk
Von der Zimmerei abgespalten gründeten die Tischler schon im 14. Jahrhundert eigene Zünfte und
besaßen das ausschließliche Recht zu hobeln und Leim als Verbindungmittel einzusetzen. Aufnahme
in die hierarchische Organisation der Zunft – Lehrling, Geselle, Meister – war von ehelicher
Geburt, Abstammung von ehrbaren Eltern und gutem Leumund abhängig. Die endgültige Aufnahme
geschah nach der Lehrzeit in der sogenannten Hobelpredigt, in der der Lehrling über das
Selbstverständnis und die Verhaltensregeln im Tischlerhandwerk aufgeklärt wurden. Handwerk heute: